Anmeldungen
Unsere Formulare erleichtern Ihnen die Anmeldung und Bestellung rund um Ihre Ernährungstherapie. Ob enteral, parenteral, Trinknahrung oder Antibiotika-Therapie – hier finden Sie alle Unterlagen für eine schnelle und unkomplizierte Versorgung.

Formulare
Krankenkassen-Formulare
Damit Ihre Behandlung korrekt via Krankenkasse abgerechnet werden kann, finden Sie hier die richtigen Anmeldeformulare für Ihre Krankenkasse. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
SVK
Kostengutsprachegesuch für eine präoperative immunsupplementierende Zusatzernährung
Häufig gestellte Fragen
Wir sind da um Ihnen zu helfen. Für jede Frage gibt es eine Antwort.

Der Patient wird meist von einer Institution (Spital, Ernährungsberatung), einem Altersheim oder einer Arztpraxis angemeldet. 
Kontaktiert uns ein Patient direkt, hat der Arzt oft schon eine KOGU (Kostengutsprache) ausgestellt. Der Patient hat die Bestätigung vom SVK mit der Bitte erhalten, sich innerhalb der nächsten Tage bei uns zu melden. 
Bei uns steht der Mensch in Zentrum. Die Belieferung findet auch statt, wenn die KOGU (Kostengutsprache) noch nicht eingetroffen ist. Wir helfen Ihnen gerne den Antrag zur Kostenregelung durch die Krankenkasse auszufüllen.Mit einer Kostengutsprache wird die Finanzierung der Therapie durch die Grundversicherung (OKP) sichergestellt.Die Erteilung der Kostengutsprache dauert normalerweise wenige Tage. 
Rufen Sie uns einfach an: 052 625 40 78 oder füllen Sie die oben aufgelisteten Formulare aus.
Die Anmeldung läuft über Telefon oder E-Mail. Unser Kundendienst begleitet Sie und kümmert sich um Ihre Anliegen.
Alle Kontaktinformationen finden Sie hier: Kontakt
Wir besprechen mit Ihnen den Bedarf und die Dosierung der Trinknahrung, teilen Ihnen die erhältlichen Aromen mit. Die Erstbelieferung erfolgt auf dem Postweg (prioritär).
Der Patient wird in unser Versorgungsnetz aufgenommen und regelmässig kontaktiert (vor allem in der Bestellwoche). Die Tourenpläne können Sie hier einsehen.Die Kosten der Nahrung werden in der Regel unter den üblichen Bedingungen der Kostenbeteiligung von Ihrer Krankenkassen übernommen. Der verordnende Arzt stellt ein Kostengutsprachegesuch an den schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK).
Gerne klären wir ab, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Die enterale und parenterale Ernährung ist eine Pflichtleistung der Krankenversicherer. Die Leistungspflicht bezieht sich auf die Behandlung als Ganzes und beinhaltet alle notwendigen Nährsubstrate, Geräte zur Verabreichung und die dazugehörenden Pflege- bzw. Hilfsmittel.
Direkte Rechnungsstellung
Wir stellen direkt Rechnung an die Krankenversicherer, IV-Stellen oder an den SVK . Es gibt wenige Krankenkassen, die nicht dem Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer angeschlossen sind. In diesem Fall stellen wir die Rechnung direkt der Krankenkasse oder Sie erhalten diese, damit Sie sie selber an Ihre Krankenkasse weiterleiten können.
Der Hauslieferservice von HomeCare NordsternIn regelmässigen Abständen wird der Patient mit Nachschub durch den Lieferdienst versorgt. Am Ende des Monats kontaktiert der HomeCare-Service den Patienten, um mit diesem den Umfang der Bestellung zu besprechen.
Dieser Kontakt ist wertvoll, da sich im Gespräch oft vielfältige Probleme zeigen können:Dem Patienten schmeckt beispielsweise die Trinknahrung nichtEr nimmt diese nicht regelmässig einGibt es vielleicht sogar einen Therapiestopp?
Die Trinknahrung wird Ihnen gemäss Verordnung bis zum nächsten Liefertermin als Postpaket nach Hause geliefert. Wir erlauben der Post, dass sie das Paket vor der Haustüre oder im Eingangsbereich deponieren darf.
Der ersten Belieferung legen wir unsere HomeCare-Mappe bei, in der Sie einen Belieferungsplan, Bestellformular und Informationen über uns finden. Unsere Fahrer bringen Ihnen Ihre Bestellung am Liefertermin direkt nach Hause. Leergut nehmen wir gerne zurück zur fachgerechten Entsorgung.






